In Deutschland, Österreich, Schweiz und Tschechien gilt für den Anschluss von Kundenanlagen an das öffentliche Netz die D-A-CH-CZ Richtlinie als Grundlage für die Bewertung der Ströme. Die „Technischen Regeln für die Beurteilung von Netzrückwirkungen“ (Teil A und Teil B)werden unter der Verantwortung des internationalen Arbeitskreises EMC & Power Quality (D-A-CH-CZ) erstellt und veröffentlicht. In den letzten Jahren wurde intensiv an einer neuen Fassung gearbeitet. Diese wesentlich umfangreichere Richtlinie ist vor kurzem veröffentlicht und mit vielen Neuerungen und detaillierten Vorgaben versehen worden.
Welche Auswirkungen haben die Änderung auf Anwender der Power Quality Messtechnik von A. Eberle?
Während die alte Fassung nur ungeradzahlige Stromharmonische bis zur Ordnungszahl 25 bewertet hatte, schließt die neue Richtlinie den gesamten Frequenzbereich bis 9kHz ein.
Geräte müssen den Bereich der Supraharmonischen von 2 kHz bis 9 kHz normkonform mit 200 Hz Bändern nach EN 61000-4-7 erfassen.
Die maximal zulässigen supraharmonischen Ströme einer ans Netz angeschlossenen Anlage kann man über die folgende Formel errechnen. Dabei ist zu beachten, dass die Formel für eine Netznennspannung für Un = 400 V anzuwenden ist. Für abweichende Spannungen kann linear umgerechnet werden.
I_{b zul}= \frac{1}{k_{b}}*\frac{3,3*b^{-0,52}*1 A}{(10,25-\frac{9kHz - b}{kHz})* (r+(1-r)*\frac{0,57MVA}{S_{k V}}}
Ibzul zulässiger supraharmonischer Strom
kb Resonanzfaktor für die Superharmonische mit der Mittefrequenz b
Skv Kurzschlussleistung
b Mittenfrequenz des Frequenzbandes b
r Aufteilungsfaktor
Die gute Nachricht für unsere Kunden: Für sie ändert sich nichts!
Als Innovationsführer im Bereich der mobilen Power Quality Messgeräte ist unsere Messtechnik seiner Zeit immer voraus. Selbstverständlich erfüllen die mobilen PQ-Boxen, wie auch die fest installierten Power Quality Analysatoren PQI-DE und PQI-DA smart, diese Vorgaben bereits seit langer Zeit.